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Mitwirkungs·rat.

Der Mitwirkungs·rat setzt sich für Anliegen und Rechte ein.
Der Mitwirkungs·rat ist Interessens-Vertreter. Die Mitglieder werden durch Mitarbeitende mit Unter·stützungs·bedarf und Bewohnende der ESB gewählt.

Im Mitwirkungs·rat sind Mitarbeitende mit Unterstützungs·bedarf und Bewohnende der ESB.