Mitwirkungs·rat.
Der Mitwirkungs·rat setzt sich für Anliegen und Rechte ein.
Der Mitwirkungs·rat ist Interessens-Vertreter. Die Mitglieder werden durch Mitarbeitende mit Unter·stützungs·bedarf und Bewohnende der ESB gewählt.
Im Mitwirkungs·rat sind Mitarbeitende mit Unterstützungs·bedarf und Bewohnende der ESB.
