Ablaufschema einer dreimonatigen Abklärung in der ESB Eine dreimonatige Abklärung in der ESB gliedert sich in eine Einarbeitungs-, eine Abklärungs- und eine Abschlussphase, die untenstehend genauer erläutert werden. | ||
Einarbeitungsphase | Abklärungsphase | Abschlussphase |
Woche 1 + 2 | Woche 3 – 10 | Woche 11 + 12 |
· Kennenlernen der Vorgesetzten und Mitarbeiter · Kennenlernen der Räumlichkeiten, der Arbeitsräume und Werkstätten und der Umgebung · Kennenlernen des Arbeitsplans, der Tages- und Wochenabläufe · Kennenlernen der Normen und Regeln in der Arbeitsgruppe · Teilnahme an den wöchentlichen Teambesprechungen · Kennenlernen der wichtigsten Gefahren, Sicherheitsbestimmungen und der Verantwortlichkeiten · Eventuell Abgabe von Arbeitsunterlagen · Festlegen der Termine und Zielsetzung der Abklärung | · Erste Leistungsmessung (Wo 3) · Erstes Standortgespräch (Wo 4) mit Koordinator Integrationsmassnahmen (KIM) · Zweite Leistungsmessung (Wo 5) · Dritte Leistungsmessung (Wo 8) · Vorbereitung auf das Standortgespräch mit der zuweisenden Stelle (Wo 8) · Gruppenwechsel Fortlaufende Abklärungsaufgaben: · Steigerung der Komplexität der Arbeit · Selbständigkeit bei der Arbeit (vom Betreuen hin zum Begleiten und Anleiten) · Temposteigerung · Beobachten der manuellen Fähigkeiten · Beobachten der Auswirkungen der Behinderung (Schmerzverhalten, Pausen etc.) · Schulische Basisabklärung im Lesen, Schreiben und Rechnen; oder bei Bedarf testpsychologische Abklärung (PSB, Raven, MTVT etc.) · Spezielle Beobachtungen je nach Auftrag und Fragestellung der zuweisenden Stelle (gemäss Zielvereinbarung) | · Vierte Leistungsmessung · Standortgespräch mit der zuweisenden Stelle, dem Versicherten, dem Abklärer und dem KIM (weitere involvierte Personen, falls notwendig) · Erarbeiten einer Empfehlung für das weitere Vorgehen an die zuweisende Stelle |
Einmal wöchentlich wird vom Abklärer ein Gespräch mit dem Klienten geführt, das in einem Protokoll festgehalten wird. Werden dabei grössere Probleme oder Schwierigkeiten festgestellt, wird der fallführenden Fachperson sofort informiert. |