Bei der Kurzabklärung geht es um eine erste Einschätzung des Klienten durch die ESB, mit Schwergewicht auf die in der Zielvereinbarung erarbeitete Fragestellung. Bei einer Abklärung der Eingliederungsfähigkeit wird das Schwergewicht vor allem auf Aussagen zu den Grundqualifikationen gelegt. Bei Abklärungen im Rahmen der Berufsberatung liegt das Schwergewicht eher auf Aussagen zu Fähigkeiten und Fertigkeiten. Falls gewünscht, kann hier auch eine Berufsberatung, eine Neigungsabklärung und eine Abklärung der kognitiven Fähigkeiten durchgeführt werden.
Die zuweisende Stelle formuliert einen klaren Abklärungsauftrag.
Dauer einer Kurzabklärung: vier Wochen
Die Ziele:
Aussagen finden zu folgenden Grundqualifikationen:
Aussagen finden zu ausgewählten Punkten der unten angeführten Fähigkeiten und Fertigkeiten, gemäss Absprache mit der zuweisenden Stelle: